Das Investorenbriefing Q2 2026 deckt alle aktiven CASABROVA-Märkte in einem einzigen Quartalsbericht ab - die neu aufgebauten Komponenten Blasenrisiko und Vermieterschutz, die tatsächlichen Finanzierungskosten eines ausländischen Käufers in jedem Markt, die Zyklusposition, das regulatorische Risiko bei Kurzzeitvermietungen und die Frage, wie dieselbe Immobilie je nach Reisepass unterschiedlich besteuert wird.
Nutzen Sie den Reader unten für die vollständige 46-seitige Ausgabe oder die 13-seitige Kurzfassung. Beide stehen als PDF zum Download bereit. Methodik und Datenquellen sind in jeder Ausgabe dokumentiert.
Diese Unterscheidungen sind entscheidend
- Blasenrisiko: Eine höhere Blasenrisikostufe bedeutet nicht, dass wir eine Blase festgestellt haben.
- Georgien: Wir haben die Bewertung der Blasenkomponente eingestellt, nicht die Bewertung Georgiens. Das Fehlen einer Einstufung ist ein Grund für mehr Vorsicht, nicht für weniger.
- Abu Dhabi und Dubai: Der Mietstopp von 0 % gilt für Abu Dhabi. Die bewertete VAE-Zeile bezieht sich auf Dubai; beides darf nicht zusammengeführt werden.
- Finanzierung in Japan: 1,1 % ist ein variabler Zinssatz für Gebietsansässige. Auch das festverzinsliche Produkt von rund 3,3 % ist ein Produkt für Gebietsansässige. Keiner der beiden Zinssätze steht einem nicht ansässigen ausländischen Käufer zur Verfügung; die wenigen Routen für Nichtansässige veröffentlichen keinen Zinssatz.
Bildnachweise
Die Fotografien von Tiflis, Batumi und Abu Dhabi stammen aus der CASABROVA-Bibliothek. Die Darstellungen von Tallinn, Ljubljana, Berlin, Tel Aviv und Krakau sind KI-generierte Illustrationen, die für diese Ausgabe erstellt wurden. Sie veranschaulichen architektonischen Charakter und sind keine Fotografien eines bestimmten Gebäudes, einer bestimmten Straße oder Immobilie. Erzeugungsquelle und Prompts sind in unserem internen Herkunftsregister dokumentiert.
Haftungsausschluss
Die dargestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechts-, Finanz-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Sie sind nicht bindend und dürfen nicht als Grundlage für eine Entscheidung herangezogen werden. Ziehen Sie vor einer Transaktion oder Investition in ausländische Immobilien qualifizierte Rechtsanwälte, Buchhalter, Steuerberater und andere einschlägige Fachleute im betreffenden Gebiet hinzu.